1. Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die
vertraglichen Beziehungen zwischen der Firma Harald Spieß Netzwerke und ihren
Kunden in Bezug auf Internet Access Dienstleistungen. Sie sind Grundlage aller
Lieferungen und Leistungen der Harald Spiess Netzwerke an ihre Kunden.
Vertragliche Beziehungen, die im Zusammenhang mit Lieferungen und Leistungen
der Harald Spiess Netzwerke zwischen ihren Kunden und Drittanbietern entstehen,
unterliegen daneben den Bedingungen dieser Drittanbieter. Insbesondere gelten bei
Domainregistrierungsverträgen die Bedingungen des jeweiligen Network Information
Center (NIC).
2. AGB des Kunden, die von den Vorliegenden der Harald Spiess Netzwerke
abweichen oder ihnen entgegenstehen, gelten nicht, es sei denn, die Harald Spiess
Netzwerke hat ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Die Geltung der
vorliegenden AGB wird insbesondere nicht dadurch ausgeschlossen, dass die Harald
Spiess Netzwerke in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender AGB des
Kunden die Lieferungen oder Leistungen vorbehaltlos erbringt.
1. Ein Vertrag mit der Harald Spiess Netzwerke über Internet Access
Dienstleistungen kommt mit der datierten Gegenzeichnung des Antragsformulars des
jeweiligen Kunden durch einen vertretungsberechtigten Mitarbeiter der Harald Spiess
Netzwerke zustande. Der Kunde erhält Kenntnis vom Datum des Vertragsschlusses
durch Übersendung des gegengezeichneten datierten Antragsformulars. Der Kunde
hat ein 14-tägiges Widerrufsrecht. Die Frist beginnt am Tag des Vertragsschlusses.
Das Widerrufsrecht erlischt spätestens vier Monate nach Vertragsschluss oder wenn
die Harald Spiess Netzwerke mit der Ausführung der Dienstleistung mit Zustimmung
des Kunden vor Ende der Widerrufsfrist begonnen hat oder der Kunde diese selbst
veranlasst hat.
2. Hinweise auf Lieferungen und Leistungen der Harald Spiess Netzwerke sind als
Aufforderungen, ein Angebot abzugeben, zu verstehen und sind unverbindlich.
1. Nach Maßgabe der Bestimmungen dieser AGB eröffnet die Harald Spiess
Netzwerke dem Kunden die Möglichkeit, sich mittels automatisierter technischer
Einrichtungen (fortan: "Zugangseinrichtungen'') unter Benutzung des TCP/IPProtokolls
mit einem oder mehreren Rechner(n) in einer unbestimmten Anzahl von
Fällen mit dem Internet zu verbinden und die so hergestellten Verbindungen zum
Zwecke der Nutzung von Online-Dienstleistungen aufrechtzuerhalten.
2. Die Anbindung an die Zugangseinrichtungen erfolgt über eine Funk-LAN Lösung
der Harald Spiess Netzwerke. Die Harald Spiess Netzwerke tragen alle Kosten der
Instandhaltung, Störungsbeseitigung und Erneuerung für den Datenanschluss,
sofern diese nicht infolge unsachgemäßer Behandlung durch den Kunden
hervorgerufen wurden.
3. Die Harald Spiess Netzwerke behalten sich zeitweilige Beschränkungen der
Leistungen (bis zu 4 Tage) im Hinblick auf Kapazitätsgrenzen der
Zugangseinrichtungen vor. Zeitweilige Beschränkungen können sich auch aus
Gründen höherer Gewalt, einschließlich Arbeitskampfmaßnahmen sowie wegen
technischer Änderungen an den Zugangseinrichtungen der Harald Spiess Netzwerke
(z.B. Verbesserungen der Anlagen) oder wegen sonstiger Maßnahmen (z.B.
Wartungsarbeiten, Reparaturen) ergeben, die für eine ordnungsgemäße oder
verbesserte Erbringung der Leistungen erforderlich sind. Vorbeugende
Wartungsarbeiten werden dem Kunden per E-Mail angekündigt. Eine Rückvergütung
der Entgelte bei Ausfällen aufgrund von außerhalb des Verantwortungsbereichs der
Harald Spiess Netzwerke liegenden Ursachen kommt erst ab einem Ausfall von 4
Werktagen in Betracht.
4. Soweit nicht besonders mit dem Kunden vereinbart, umfassen die Leistungen der
Harald Spiess Netzwerke nicht
a) die Beschaffung und zur Verfügungstellung von Hardware einschl.
Zugangssoftware für die Eingabe und den Abruf von Informationen und Daten.
b) die inhaltliche Gestaltung, Überprüfung, Abänderung oder Aktualisierung von
online eingegebenen Daten und Informationen.
5. Die Voraussetzungen zu § 3 Nr. 4 a) und b) sind von dem Kunden auf eigene
Kosten und Gefahr selbst zu schaffen.
6. Die maximal erreichbare Übertragungsgeschwindigkeit wird je nach dem
gewählten Tarif der Verbindung aufgeprägt. Sie ist im gültigen Tarifblatt dem
jeweiligen Tarif zugeordnet. Die Harald Spiess Netzwerke schuldet nicht den Zugang
der vom Kunden über das Internet abgesandten bzw. von diesem aus dem Internet
abgerufenen Daten und Informationen.
1. Die Leistungen der Harald Spiess Netzwerke gemäß § 1 sind mit den in dem
aktuellen dem Kunden übergebenen Tarifblatt enthaltenen Entgelten zu vergüten.
2. Die Vergütung der Harald Spiess Netzwerke wird nach Rechnungsstellung durch
die Harald Spiess Netzwerke binnen 10 Tagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung
fällig.
3. Die Harald Spiess Netzwerke sind berechtigt, die Vergütung nach Ablauf von 12
Monaten Vertragslaufzeit anzupassen. Die Preisänderungen werden dem Kunden
mindestens einen Monat im Voraus mitgeteilt. Falls er mit der Preisänderung nicht
einverstanden ist, ist der Kunde berechtigt, diesen Vertrag mit einer Frist von zwei
Wochen ab Zugang der Mitteilung über die Preisänderung schriftlich zu kündigen.
Die Harald Spiess Netzwerke sind jederzeit berechtigt, Preissenkungen
vorzunehmen. Im Falle von Preissenkungen sind außerordentliche Kündigungen
durch den Kunden nicht zulässig.
4. Im Fall des Zahlungsverzugs des Kunden ist die Harald Spiess Netzwerke
berechtigt, einen pauschalierten Verzugsschaden in Höhe von 5 % p.a. über dem
Basiszinssatz nach § 1 des Diskontsatz-Überleitungs-Gesetzes vom 9. Juni 1998 zu
erheben. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten. Der Kunde hat das Recht
nachzuweisen, dass der Harald Spiess Netzwerke infolge des Verzugs kein oder ein
niedrigerer Schaden entstanden ist. Die Pauschale ermäßigt sich bzw. entfällt dann
entsprechend.
5. Dauert der Zahlungsverzug länger als 4 Wochen oder befindet sich der Kunde
trotz schriftlicher Mahnung mit einem Betrag von mehr als 80,00 Euro in Verzug, so
ist die Harald Spiess Netzwerke berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen.
Schadensersatzansprüche bleiben vorbehalten.
6. Der Kunde hat das Recht, zu jedem Ersten eines Monats das Tarifmodell zu
wechseln. Eine diesbezügliche schriftliche und unterschriebene Mitteilung muss
spätestens 6 Werktage vor dem ersten Werktag des Umstellungsmonats bei der
Harald Spiess Netzwerke vorliegen.
1. Der Kunde verpflichtet sich bei der Inanspruchnahme der Leistungen der Harald
Spiess Netzwerke zu Folgendem:
a) die für die Nutzung des Netzes und der darauf zur Verfügung gestellten Dienste
einschlägigen Nutzungsbestimmungen einzuhalten. Durch Abschluss des Vertrages
über Datenanschluss erklärt sich der Kunde bereit, die Einrichtung des
Datenanschlusses zu dulden und die Kosten für den Betrieb (Stromkosten) zu
übernehmen;
c) der Harald Spiess Netzwerke jede Änderung seines Namens/seiner Firma (bei
Unternehmen auch die Änderung der Rechtsform), seiner Adresse bzw. seines
Geschäftssitzes, seiner Rechnungsanschrift, seiner Bankverbindung die
Antragstellung oder Eröffnung eines Konkurs-, Vergleichs- oder vergleichbaren
Verfahrens unverzüglich schriftlich anzuzeigen;
d) etwa vorgegebene Betriebsanleitungen zu den zum Gebrauch überlassenen
Geräten zu befolgen und ihm anvertraute Passwörter geheim zu halten;
e) erforderliche Vorkehrungen zur regelmäßigen Sicherung von Daten einzurichten
und aufrechtzuerhalten; insbesondere Sicherungskopien von Daten zu erstellen,
bevor diese an die Harald Spiess Netzwerke gesendet werden;
f) die Harald Spiess Netzwerke rechtzeitig - wenn möglich im Voraus - über in seinem
Bereich eintretende Änderungen des Kundenterminals zu informieren, soweit diese
geeignet sind, die Sicherheit der über die Zugangseinrichtungen übertragenen Daten
und/oder die Zugangseinrichtungen selbst zu beeinträchtigen;
g) der Harald Spiess Netzwerke unverzüglich erkennbare Störungen anzuzeigen.
2. Außerdem verpflichtet sich der Kunde, im Rahmen der Inanspruchnahme der
Leistungen der Harald Spiess Netzwerke es zu unterlassen,
a) Dritten ohne vorherige schriftliche Zustimmung der Harald Spiess Netzwerke die
Nutzung der Zugangseinrichtungen zu gestatten, ausgenommen Mitarbeitern des
Kunden, soweit die Nutzung für Zwecke des Kunden erforderlich ist;
c) bei den www- und Familien-Tarifen die Zugangseinrichtungen gewerblich zu
nutzen.
3. Direkter Datenverkehr zwischen dem Kunden und einem anderen Kundenterminal
im Netz der Harald Spiess Netzwerke ist nur nach vorheriger, schriftlicher
Zustimmung aller Kunden, die an diesem direkten Datenverkehr teilnehmen wollen,
zulässig. Mit dieser Zustimmung haben diese Kunden gleichzeitig zu erklären, dass
sie die Harald Spiess Netzwerke von jeglicher Haftung für mögliche Schäden aus
diesem Datenverkehr (z.B. Virusübertragung) ausnahmslos freistellen. Zieht einer
der beteiligten Kunden seine Zustimmung zurück, so wird die direkte Verbindung am
nächsten auf den Widerruf folgenden Werktag gesperrt. Der Widerruf kann formlos
(telefonisch) erklärt werden.
1. Der Kunde verpflichtet sich, bei der Inanspruchnahme der Leistungen der Harald
Spiess Netzwerke über deren Zugangseinrichtungen die allgemeinen Gesetze und
behördliche Vorschriften einzuhalten und keine Rechte Dritter zu verletzen.
Insbesondere ist der Kunde verpflichtet, keine politisch extremistischen, religiös
fanatischen, pornografischen sowie Inhalte, die nicht mit der freiheitlich
demokratischen Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland in Einklang stehen,
bereitzustellen. Der Kunde stellt die Harald Spiess Netzwerke insoweit von jeglicher
Haftung frei.
2. Die Harald Spiess Netzwerke wird den Kunden im Rahmen des gesetzlich
Zulässigen unverzüglich informieren, wenn Dritte oder Behörden ihr gegenüber
geltend machen oder Anhaltspunkte dafür bekannt werden, dass ein dem Kunden
gemäß § 4 Abs. 1 zuzurechnender Verstoß gegen gesetzliche und/oder behördliche
Vorschriften bzw. eine Verletzung von Rechten Dritter vorliegt.
3. Der Kunde wird im Falle der Geltendmachung ihm zuzurechnender Verstöße
gegenüber der Harald Spiess Netzwerke nach besten Kräften bei der
Rechtsverteidigung mitwirken. Beruht die der Harald Spiess Netzwerke zur Last
gelegte Rechtsverletzung darauf, dass vom Kunden oder auf Veranlassung des
Kunden von der Harald Spiess Netzwerke online zugänglich gemachte Daten,
Gestaltungen und/oder sonstige Informationen Urheberrechte, Markenrechte
und/oder andere gewerbliche Schutzrechte Dritter verletzen, so kann die Harald
Spiess Netzwerke vom Kunden verlangen, dass dieser etwaige
Schadensersatzbeträge und Kosten der angemessenen Rechtsverteidigung, die die
Harald Spiess Netzwerke zu tragen hat, übernimmt.
4. Bei Vorliegen der Voraussetzungen nach § 6 Nr. 1, sowie nach § 5 Nr. 2 ist die
Harald Spiess Netzwerke berechtigt, die Einwahlmöglichkeit des Kunden in das
Internet bis zum Nachweis der Rechtmäßigkeit der Nutzung durch den Kunden zu
sperren. Gleiches gilt im Falle des Verzuges gemäß § 4 der AGB. Eine Mahnung
kann mit der Androhung der Sperrung verbunden werden. Im Falle der Sperrung hat
der Kunde, je nach Vertragsgegenstand, keinen Zugriff auf Internetdienste über
seinen Zugang bei Harald Spiess Netzwerke. Bei Gefahr im Verzug kann die
Androhung der Sperrung unterbleiben. Eine Sperrung ist nur bei offensichtlich
unbegründeter Abmahnung durch Dritte ausgeschlossen.
5. Bei Nutzung von Diensten von Content-Partnern der Harald Spiess Netzwerke hat
der Kunde die rechtlichen Bestimmungen zur Nutzung dieser Inhalte einzuhalten,
insbesondere hinsichtlich der Lizenzen für die Musik-, Software-, Spiele- und
Filmdateien.
1. Die Harald Spiess Netzwerke haften (Gewährleistungsrecht bleibt unberührt),
gleich aus welchem Rechtsgrund, nur nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen
der AGB.
2. Schadensersatzansprüche des Kunden aus positiver Forderungs-Verletzung und
aus der Verletzung von Pflichten bei Vertragsverhandlungen sind ausgeschlossen.
Die Harald Spiess Netzwerke haften nicht für entgangenen Gewinn, ausgebliebene
Einsparungen, Schäden aus Ansprüchen Dritter und sonstige mittelbare und
Folgeschäden. Ferner haftet die Harald Spiess Netzwerke nicht für die über die
Zugangseinrichtungen abrufbaren und eingegebenen Informationen - weder für
deren Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität noch für deren Rechtmäßigkeit oder
Unbelastetheit von Rechten Dritter.
3. Schadensersatzansprüche des Kunden wegen Verzuges oder Unmöglichkeit der
Leistungen der Harald Spiess Netzwerke sind beschränkt auf den Wert desjenigen
Teiles der Leistung, welcher wegen der Unmöglichkeit bzw. des Verzuges nicht wie
vertraglich vorgesehen verwendet werden kann.
1. Verträge, die den Internet Access zum Gegenstand haben, haben eine
Anfangslaufzeit von 3 Monaten ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Sie verlängern
sich jeweils um einen weiteren Monat, wenn sie nicht von einem der Vertragspartner
mit einer Kündigungsfrist von einem Monat vor Ablauf der Anfangslaufzeit bzw. des
jeweiligen Verlängerungszeitraumes schriftlich gekündigt werden.
2. Das Recht der Vertragspartner zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt
unberührt. Ein wichtiger Kündigungsgrund liegt insbesondere vor, wenn
a) über das Vermögen des Kunden ein Insolvenzverfahren eröffnet oder die
Eröffnung mangels Masse abgelehnt wird;
b) der Kunde gegen die Nutzungsregeln gemäß § 5 und die Pflicht zur Einhaltung
von Vorschriften gemäß § 6 verstößt und den Verstoß trotz schriftlicher Mahnung der
Harald Spiess Netzwerke nicht unverzüglich einstellt bzw. beseitigt.
1. Dieser Vertrag unterliegt deutschem Recht. Die Anwendung des UN-Übereinkommens über den
internationalen Warenkauf ist ausgeschlossen.
2. Ausschließlicher Gerichtsstand für Streitigkeiten aus oder aufgrund dieses Vertrages zwischen dem
Kunden und der Harald Spiess Netzwerke ist Weilburg, soweit der Kunde Vollkaufmann, juristische
Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Dies gilt auch für
Scheck- und Wechselklagen.
3. Der Kunde wird seine Rechte aus diesem Vertrag nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der
Harald Spiess Netzwerke an Dritte abtreten; § 354 a HGB bleibt unberührt.
4. Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig
festgestellt, unbestritten oder von der Harald Spiess Netzwerke anerkannt worden sind.
5. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden
oder sollte sich in diesem Vertrag eine Lücke befinden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen
Bestimmungen nicht berührt. Im Fall einer Lücke gilt diejenige Bestimmung als vereinbart, die dem
entspricht, was nach dem wirtschaftlichen Zweck dieses Vertrages vereinbart worden wäre, wenn die
Vertragspartner die Angelegenheit von vorne herein bedacht hätten.