Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1. Geltungsbereich

1. Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die

vertraglichen Beziehungen zwischen der Firma Harald Spieß Netzwerke und ihren

Kunden in Bezug auf Internet Access Dienstleistungen. Sie sind Grundlage aller

Lieferungen und Leistungen der Harald Spiess Netzwerke an ihre Kunden.

Vertragliche Beziehungen, die im Zusammenhang mit Lieferungen und Leistungen

der Harald Spiess Netzwerke zwischen ihren Kunden und Drittanbietern entstehen,

unterliegen daneben den Bedingungen dieser Drittanbieter. Insbesondere gelten bei

Domainregistrierungsverträgen die Bedingungen des jeweiligen Network Information

Center (NIC).

2. AGB des Kunden, die von den Vorliegenden der Harald Spiess Netzwerke

abweichen oder ihnen entgegenstehen, gelten nicht, es sei denn, die Harald Spiess

Netzwerke hat ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Die Geltung der

vorliegenden AGB wird insbesondere nicht dadurch ausgeschlossen, dass die Harald

Spiess Netzwerke in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender AGB des

Kunden die Lieferungen oder Leistungen vorbehaltlos erbringt.


§ 2. Zustandekommen von Verträgen, Widerrufsrecht

1. Ein Vertrag mit der Harald Spiess Netzwerke über Internet Access

Dienstleistungen kommt mit der datierten Gegenzeichnung des Antragsformulars des

jeweiligen Kunden durch einen vertretungsberechtigten Mitarbeiter der Harald Spiess

Netzwerke zustande. Der Kunde erhält Kenntnis vom Datum des Vertragsschlusses

durch Übersendung des gegengezeichneten datierten Antragsformulars. Der Kunde

hat ein 14-tägiges Widerrufsrecht. Die Frist beginnt am Tag des Vertragsschlusses.

Das Widerrufsrecht erlischt spätestens vier Monate nach Vertragsschluss oder wenn

die Harald Spiess Netzwerke mit der Ausführung der Dienstleistung mit Zustimmung

des Kunden vor Ende der Widerrufsfrist begonnen hat oder der Kunde diese selbst

veranlasst hat.

2. Hinweise auf Lieferungen und Leistungen der Harald Spiess Netzwerke sind als

Aufforderungen, ein Angebot abzugeben, zu verstehen und sind unverbindlich.


§ 3 Vertragsgegenstand

1. Nach Maßgabe der Bestimmungen dieser AGB eröffnet die Harald Spiess

Netzwerke dem Kunden die Möglichkeit, sich mittels automatisierter technischer

Einrichtungen (fortan: "Zugangseinrichtungen'') unter Benutzung des TCP/IPProtokolls

mit einem oder mehreren Rechner(n) in einer unbestimmten Anzahl von

Fällen mit dem Internet zu verbinden und die so hergestellten Verbindungen zum

Zwecke der Nutzung von Online-Dienstleistungen aufrechtzuerhalten.

2. Die Anbindung an die Zugangseinrichtungen erfolgt über eine Funk-LAN Lösung

der Harald Spiess Netzwerke. Die Harald Spiess Netzwerke tragen alle Kosten der

Instandhaltung, Störungsbeseitigung und Erneuerung für den Datenanschluss,

sofern diese nicht infolge unsachgemäßer Behandlung durch den Kunden

hervorgerufen wurden.

3. Die Harald Spiess Netzwerke behalten sich zeitweilige Beschränkungen der

Leistungen (bis zu 4 Tage) im Hinblick auf Kapazitätsgrenzen der

Zugangseinrichtungen vor. Zeitweilige Beschränkungen können sich auch aus

Gründen höherer Gewalt, einschließlich Arbeitskampfmaßnahmen sowie wegen

technischer Änderungen an den Zugangseinrichtungen der Harald Spiess Netzwerke

(z.B. Verbesserungen der Anlagen) oder wegen sonstiger Maßnahmen (z.B.

Wartungsarbeiten, Reparaturen) ergeben, die für eine ordnungsgemäße oder

verbesserte Erbringung der Leistungen erforderlich sind. Vorbeugende

Wartungsarbeiten werden dem Kunden per E-Mail angekündigt. Eine Rückvergütung

der Entgelte bei Ausfällen aufgrund von außerhalb des Verantwortungsbereichs der

Harald Spiess Netzwerke liegenden Ursachen kommt erst ab einem Ausfall von 4

Werktagen in Betracht.

4. Soweit nicht besonders mit dem Kunden vereinbart, umfassen die Leistungen der

Harald Spiess Netzwerke nicht

a) die Beschaffung und zur Verfügungstellung von Hardware einschl.

Zugangssoftware für die Eingabe und den Abruf von Informationen und Daten.

b) die inhaltliche Gestaltung, Überprüfung, Abänderung oder Aktualisierung von

online eingegebenen Daten und Informationen.

5. Die Voraussetzungen zu § 3 Nr. 4 a) und b) sind von dem Kunden auf eigene

Kosten und Gefahr selbst zu schaffen.

6. Die maximal erreichbare Übertragungsgeschwindigkeit wird je nach dem

gewählten Tarif der Verbindung aufgeprägt. Sie ist im gültigen Tarifblatt dem

jeweiligen Tarif zugeordnet. Die Harald Spiess Netzwerke schuldet nicht den Zugang

der vom Kunden über das Internet abgesandten bzw. von diesem aus dem Internet

abgerufenen Daten und Informationen.


§ 4 Preise und Zahlungsbedingungen

1. Die Leistungen der Harald Spiess Netzwerke gemäß § 1 sind mit den in dem

aktuellen dem Kunden übergebenen Tarifblatt enthaltenen Entgelten zu vergüten.

2. Die Vergütung der Harald Spiess Netzwerke wird nach Rechnungsstellung durch

die Harald Spiess Netzwerke binnen 10 Tagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung

fällig.

3. Die Harald Spiess Netzwerke sind berechtigt, die Vergütung nach Ablauf von 12

Monaten Vertragslaufzeit anzupassen. Die Preisänderungen werden dem Kunden

mindestens einen Monat im Voraus mitgeteilt. Falls er mit der Preisänderung nicht

einverstanden ist, ist der Kunde berechtigt, diesen Vertrag mit einer Frist von zwei

Wochen ab Zugang der Mitteilung über die Preisänderung schriftlich zu kündigen.

Die Harald Spiess Netzwerke sind jederzeit berechtigt, Preissenkungen

vorzunehmen. Im Falle von Preissenkungen sind außerordentliche Kündigungen

durch den Kunden nicht zulässig.

4. Im Fall des Zahlungsverzugs des Kunden ist die Harald Spiess Netzwerke

berechtigt, einen pauschalierten Verzugsschaden in Höhe von 5 % p.a. über dem

Basiszinssatz nach § 1 des Diskontsatz-Überleitungs-Gesetzes vom 9. Juni 1998 zu

erheben. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten. Der Kunde hat das Recht

nachzuweisen, dass der Harald Spiess Netzwerke infolge des Verzugs kein oder ein

niedrigerer Schaden entstanden ist. Die Pauschale ermäßigt sich bzw. entfällt dann

entsprechend.

5. Dauert der Zahlungsverzug länger als 4 Wochen oder befindet sich der Kunde

trotz schriftlicher Mahnung mit einem Betrag von mehr als 80,00 Euro in Verzug, so

ist die Harald Spiess Netzwerke berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen.

Schadensersatzansprüche bleiben vorbehalten.

6. Der Kunde hat das Recht, zu jedem Ersten eines Monats das Tarifmodell zu

wechseln. Eine diesbezügliche schriftliche und unterschriebene Mitteilung muss

spätestens 6 Werktage vor dem ersten Werktag des Umstellungsmonats bei der

Harald Spiess Netzwerke vorliegen.


§ 5 Nutzungsregeln, Datenanschluß

1. Der Kunde verpflichtet sich bei der Inanspruchnahme der Leistungen der Harald

Spiess Netzwerke zu Folgendem:

a) die für die Nutzung des Netzes und der darauf zur Verfügung gestellten Dienste

einschlägigen Nutzungsbestimmungen einzuhalten. Durch Abschluss des Vertrages

über Datenanschluss erklärt sich der Kunde bereit, die Einrichtung des

Datenanschlusses zu dulden und die Kosten für den Betrieb (Stromkosten) zu

übernehmen;

c) der Harald Spiess Netzwerke jede Änderung seines Namens/seiner Firma (bei

Unternehmen auch die Änderung der Rechtsform), seiner Adresse bzw. seines

Geschäftssitzes, seiner Rechnungsanschrift, seiner Bankverbindung die

Antragstellung oder Eröffnung eines Konkurs-, Vergleichs- oder vergleichbaren

Verfahrens unverzüglich schriftlich anzuzeigen;

d) etwa vorgegebene Betriebsanleitungen zu den zum Gebrauch überlassenen

Geräten zu befolgen und ihm anvertraute Passwörter geheim zu halten;

e) erforderliche Vorkehrungen zur regelmäßigen Sicherung von Daten einzurichten

und aufrechtzuerhalten; insbesondere Sicherungskopien von Daten zu erstellen,

bevor diese an die Harald Spiess Netzwerke gesendet werden;

f) die Harald Spiess Netzwerke rechtzeitig - wenn möglich im Voraus - über in seinem

Bereich eintretende Änderungen des Kundenterminals zu informieren, soweit diese

geeignet sind, die Sicherheit der über die Zugangseinrichtungen übertragenen Daten

und/oder die Zugangseinrichtungen selbst zu beeinträchtigen;

g) der Harald Spiess Netzwerke unverzüglich erkennbare Störungen anzuzeigen.

2. Außerdem verpflichtet sich der Kunde, im Rahmen der Inanspruchnahme der

Leistungen der Harald Spiess Netzwerke es zu unterlassen,

a) Dritten ohne vorherige schriftliche Zustimmung der Harald Spiess Netzwerke die

Nutzung der Zugangseinrichtungen zu gestatten, ausgenommen Mitarbeitern des

Kunden, soweit die Nutzung für Zwecke des Kunden erforderlich ist;

c) bei den www- und Familien-Tarifen die Zugangseinrichtungen gewerblich zu

nutzen.

3. Direkter Datenverkehr zwischen dem Kunden und einem anderen Kundenterminal

im Netz der Harald Spiess Netzwerke ist nur nach vorheriger, schriftlicher

Zustimmung aller Kunden, die an diesem direkten Datenverkehr teilnehmen wollen,

zulässig. Mit dieser Zustimmung haben diese Kunden gleichzeitig zu erklären, dass

sie die Harald Spiess Netzwerke von jeglicher Haftung für mögliche Schäden aus

diesem Datenverkehr (z.B. Virusübertragung) ausnahmslos freistellen. Zieht einer

der beteiligten Kunden seine Zustimmung zurück, so wird die direkte Verbindung am

nächsten auf den Widerruf folgenden Werktag gesperrt. Der Widerruf kann formlos

(telefonisch) erklärt werden.


§ 6 Einhaltung gesetzlicher Vorschriften, Schutzrechte Dritter, Freistellung, Sperre

1. Der Kunde verpflichtet sich, bei der Inanspruchnahme der Leistungen der Harald

Spiess Netzwerke über deren Zugangseinrichtungen die allgemeinen Gesetze und

behördliche Vorschriften einzuhalten und keine Rechte Dritter zu verletzen.

Insbesondere ist der Kunde verpflichtet, keine politisch extremistischen, religiös

fanatischen, pornografischen sowie Inhalte, die nicht mit der freiheitlich

demokratischen Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland in Einklang stehen,

bereitzustellen. Der Kunde stellt die Harald Spiess Netzwerke insoweit von jeglicher

Haftung frei.

2. Die Harald Spiess Netzwerke wird den Kunden im Rahmen des gesetzlich

Zulässigen unverzüglich informieren, wenn Dritte oder Behörden ihr gegenüber

geltend machen oder Anhaltspunkte dafür bekannt werden, dass ein dem Kunden

gemäß § 4 Abs. 1 zuzurechnender Verstoß gegen gesetzliche und/oder behördliche

Vorschriften bzw. eine Verletzung von Rechten Dritter vorliegt.

3. Der Kunde wird im Falle der Geltendmachung ihm zuzurechnender Verstöße

gegenüber der Harald Spiess Netzwerke nach besten Kräften bei der

Rechtsverteidigung mitwirken. Beruht die der Harald Spiess Netzwerke zur Last

gelegte Rechtsverletzung darauf, dass vom Kunden oder auf Veranlassung des

Kunden von der Harald Spiess Netzwerke online zugänglich gemachte Daten,

Gestaltungen und/oder sonstige Informationen Urheberrechte, Markenrechte

und/oder andere gewerbliche Schutzrechte Dritter verletzen, so kann die Harald

Spiess Netzwerke vom Kunden verlangen, dass dieser etwaige

Schadensersatzbeträge und Kosten der angemessenen Rechtsverteidigung, die die

Harald Spiess Netzwerke zu tragen hat, übernimmt.

4. Bei Vorliegen der Voraussetzungen nach § 6 Nr. 1, sowie nach § 5 Nr. 2 ist die

Harald Spiess Netzwerke berechtigt, die Einwahlmöglichkeit des Kunden in das

Internet bis zum Nachweis der Rechtmäßigkeit der Nutzung durch den Kunden zu

sperren. Gleiches gilt im Falle des Verzuges gemäß § 4 der AGB. Eine Mahnung

kann mit der Androhung der Sperrung verbunden werden. Im Falle der Sperrung hat

der Kunde, je nach Vertragsgegenstand, keinen Zugriff auf Internetdienste über

seinen Zugang bei Harald Spiess Netzwerke. Bei Gefahr im Verzug kann die

Androhung der Sperrung unterbleiben. Eine Sperrung ist nur bei offensichtlich

unbegründeter Abmahnung durch Dritte ausgeschlossen.

5. Bei Nutzung von Diensten von Content-Partnern der Harald Spiess Netzwerke hat

der Kunde die rechtlichen Bestimmungen zur Nutzung dieser Inhalte einzuhalten,

insbesondere hinsichtlich der Lizenzen für die Musik-, Software-, Spiele- und

Filmdateien.


§ 7 Haftungsbeschränkung

1. Die Harald Spiess Netzwerke haften (Gewährleistungsrecht bleibt unberührt),

gleich aus welchem Rechtsgrund, nur nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen

der AGB.

2. Schadensersatzansprüche des Kunden aus positiver Forderungs-Verletzung und

aus der Verletzung von Pflichten bei Vertragsverhandlungen sind ausgeschlossen.

Die Harald Spiess Netzwerke haften nicht für entgangenen Gewinn, ausgebliebene

Einsparungen, Schäden aus Ansprüchen Dritter und sonstige mittelbare und

Folgeschäden. Ferner haftet die Harald Spiess Netzwerke nicht für die über die

Zugangseinrichtungen abrufbaren und eingegebenen Informationen - weder für

deren Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität noch für deren Rechtmäßigkeit oder

Unbelastetheit von Rechten Dritter.

3. Schadensersatzansprüche des Kunden wegen Verzuges oder Unmöglichkeit der

Leistungen der Harald Spiess Netzwerke sind beschränkt auf den Wert desjenigen

Teiles der Leistung, welcher wegen der Unmöglichkeit bzw. des Verzuges nicht wie

vertraglich vorgesehen verwendet werden kann.


§ 8 Vertragsdauer, Kündigung

1. Verträge, die den Internet Access zum Gegenstand haben, haben eine

Anfangslaufzeit von 3 Monaten ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Sie verlängern

sich jeweils um einen weiteren Monat, wenn sie nicht von einem der Vertragspartner

mit einer Kündigungsfrist von einem Monat vor Ablauf der Anfangslaufzeit bzw. des

jeweiligen Verlängerungszeitraumes schriftlich gekündigt werden.

2. Das Recht der Vertragspartner zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt

unberührt. Ein wichtiger Kündigungsgrund liegt insbesondere vor, wenn

a) über das Vermögen des Kunden ein Insolvenzverfahren eröffnet oder die

Eröffnung mangels Masse abgelehnt wird;

b) der Kunde gegen die Nutzungsregeln gemäß § 5 und die Pflicht zur Einhaltung

von Vorschriften gemäß § 6 verstößt und den Verstoß trotz schriftlicher Mahnung der

Harald Spiess Netzwerke nicht unverzüglich einstellt bzw. beseitigt.


§ 9 Schlussbestimmungen

1. Dieser Vertrag unterliegt deutschem Recht. Die Anwendung des UN-Übereinkommens über den

internationalen Warenkauf ist ausgeschlossen.

2. Ausschließlicher Gerichtsstand für Streitigkeiten aus oder aufgrund dieses Vertrages zwischen dem

Kunden und der Harald Spiess Netzwerke ist Weilburg, soweit der Kunde Vollkaufmann, juristische

Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Dies gilt auch für

Scheck- und Wechselklagen.

3. Der Kunde wird seine Rechte aus diesem Vertrag nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der

Harald Spiess Netzwerke an Dritte abtreten; § 354 a HGB bleibt unberührt.

4. Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig

festgestellt, unbestritten oder von der Harald Spiess Netzwerke anerkannt worden sind.

5. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden

oder sollte sich in diesem Vertrag eine Lücke befinden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen

Bestimmungen nicht berührt. Im Fall einer Lücke gilt diejenige Bestimmung als vereinbart, die dem

entspricht, was nach dem wirtschaftlichen Zweck dieses Vertrages vereinbart worden wäre, wenn die

Vertragspartner die Angelegenheit von vorne herein bedacht hätten.